Einhaltung der Schallpegel-Grenzwerte nach der Verordnung zum NISSG

Bei Veranstaltungen mit unverstärktem Schall und einem mittleren Schallpegel > 93dB(A) ist das Publikum mit Plakaten auf die mögliche Schädigung des Gehörs darauf hinzuweisen. Weiter sind kostenlose Gehörschütze zur Verfügung zu stellen.

Bei Veranstaltungen mit verstärktem Schall gilt grundsätzlich:
Der mittlere Schallpegel LAeq1h von 100dB (A) sowie der maximale Schallpegel von 125dB(A) darf nicht überschritten werden (wenn mehrheitlich Kinder und Jugendliche im Publikum sind gelten 93dB (A)).
Jede Veranstaltung muss der Behörde inkl. auftretendem Schallpegel gemeldet werden.

Spezifisch gemäss gemeldetem Schallpegel gelten:
Bei Veranstaltungen mit mittlerem Schallpegel von 93 – 96dB(A) (ohne Zeitlimite) und auch 96 – 100dB(A) < 3 h ist das Publikum mit Plakaten auf die mögliche Schädigung des Gehörs darauf hinzuweisen. Weiter sind kostenlose Gehörschütze zur Verfügung zu stellen.
Sobald die Veranstaltung 96 – 100dB (A) über 3h erreicht ist zudem der Schallpegel aufzuzeichnen und es sind Ausgleichszonen zu schaffen.

Der XL2 Analysator hilft Ihnen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften von Veranstaltungen nach der Schweizerischen Verordnung NISSG:

  • Dauerschallpegel LAeq5min mit Zeitbewertung Fast t = 125 ms
  • Maximaler Schallpegel LCpk
  • Genaue Uhrzeit der Messung

Vorteilhaft ist dabei ein Anzeige- Ampelsystem, welches direkt beim DJ- oder der Band aufgestellt werden kann.

Faktenblatt V-NISSG

Verwenden Sie den XL2 Analysator zudem um PA- Anlagen einzumessen und die Akustik zu verbessern:

  • Stellen Sie die einheitliche Polarität aller Lautsprecher sicher
  • Optimieren die Verzögerung der Delay- Line
  • Optimieren Sie Kammfilter- und Resonanzeffekte, Nachhallprobleme
  •  u.v.m

Bei uns können Sie den NTI XL2 Audio- und Akustik- Analysator mieten- oder uns für eine Aufnahme und Reporting für Ihren Anlass beauftragen. Fragen Sie uns unverbindlich an.